Das Verkehrskontrollsystem 3.0 (VKS 3.0) ist ein Videomessgerät, um Abstandsverstöße festzustellen. Es besteht hierbei aus drei Kameras sowie einer Rechnereinheit.
Zur Messung wird eine Kamera direkt neben der Fahrbahn auf einem Podest oder Stativ aufgebaut, die anderen beiden Kameras werden erhöht (meist auf einer Brücke) mindestens drei Meter über der Fahrbahn platziert. Anschließend muss die Montage des Messgerätes am Einsatzort dokumentiert werden. Auch muss ein Referenzvideo von der Messstelle mit dem Messgerät angefertigt werden. Hierbei müssen die auf der Fahrbahn angebrachten Markierungen ersichtlich sein. Jene Fahrbahnmarkierungen werden an möglichen Messstellen dauerhaft auf der Fahrbahn angebracht und anschließend mit einem geeichten Messgerät vermessen. Dieser Vorgang wird dabei ebenfalls dokumentiert.
Wird nun eine Messung durchgeführt, erkennt das Messgerät die Fahrzeuge im virtuellen Messfeld und bestimmt von jenen sowohl die Geschwindigkeit als auch den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Allerdings ist hierfür die Auswertung durch einen geschulten Messbeamten erforderlich. Anhand auf der Fahrbahn angebrachten Markierungen kann jener, sowohl die Geschwindigkeit als auch den Abstand der im Video abgebildeten Fahrzeuge bestimmen. Dies ist nur möglich, da die Abstände der Fahrbahnmarkierungen bei Anbringung vermessen worden und somit genau bekannt sind.
Trotz technischer Vorkehrungen zur Fehlervermeidung kann es bei Abstandsmessungen mit dem VKS 3.0 immer wieder zu Fehlern kommen. Hierzu zählen unter anderem folgende bekannte Fehlerquellen:
- Fehlzuordnung der Ident Fotos zu den Messergebnissen durch den Messbeamten
- Abweichende Zeitangabe in dem Beweisfoto (Fahrer und Kennzeichen) zu jener der Messergebnisse.
- Fehlerhafte Gerätekalibrierung (u.a. Einstellung der Fahrbahnmarkierungen)
- Fehlerhafte Auswertung durch den Messbeamten
Insofern der Verdacht einer fehlerhaften Messwertbildung besteht, kann es anzuraten sein, sich einem Sachverständigen für Verkehrsmessungen sowie einem Fachanwalt für Verkehrsrecht anzuvertrauen. Diese können die Messung aufgrund ihrer technischen Fachkenntnisse auf Plausibilität sowie auch rechtlich hinsichtlich der Verwendbarkeit überprüfen.