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Angriffspunkte bei Geschwindigkeitsmessung Abstandsmessung und Rotlichtmessung

Typische Angriffspunkte bei Geschwindigkeitsmessung, Abstandsmessung und Rotlichtmessung. Diese Informationen werden von der Fachanwaltskanzlei Anwalt1a bereitgestellt

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur standardisierte Messverfahren gelten automatisch als zuverlässig.
  • Angriffspunkte sind vor allem Zulassung, Eichung, Schulung, Aufbau und Dokumentation.

  • Die Lebensakte des Messgeräts ist ein wichtiges Verteidigungsinstrument.

  • Betroffene haben ein Auskunftsrecht über Beweise und Gerätestand.

Anforderungen des standardisierten Messverfahrens

Damit ein Verfahren als standardisiert gilt, muss das verwendete Messgerät durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zugelassen und ordnungsgemäß geeicht sein. Außerdem ist erforderlich, dass das Messpersonal das Gerät nach den Herstellervorgaben bedient.

 

Diese Voraussetzungen bilden die Grundlage dafür, dass Messungen im Regelfall als gerichtsfest angesehen werden. Zugleich ergeben sich daraus aber auch konkrete Angriffspunkte für eine Verteidigung.

Zulassung und Eichung

Voraussetzungen:

 

  • Zulassung durch die PTB

  • Eichung zum Zeitpunkt der Messung oder bei Betriebsaufnahme

  • Nachträgliche Eichung im vorgeschriebenen Intervall

  • Unversehrte Eichplaketten als Manipulationsschutz

 

Fehlt eine dieser Voraussetzungen oder ist die Eichung unvollständig dokumentiert, kann die Messung angezweifelt werden.

Bedienung und Dokumentation

Auch die Bedienung des Geräts bietet Ansatzpunkte. Dazu zählen eine fehlende oder mangelhafte Schulung des Messpersonals, eine fehlerhafte Aufstellung sowie eine nicht korrekte Auswertung nach der Gebrauchsanweisung.

Ebenso wichtig ist die Dokumentation: Das Messprotokoll muss sämtliche relevanten Informationen enthalten. Werden diese ausgelassen oder fehlerhaft aufgezeichnet, sinkt die Verwertbarkeit.

Lebensakte und Auskunftsrecht

Ein weiterer entscheidender Aspekt ist die sogenannte Lebensakte des Messgeräts. Darin werden alle Wartungen, Reparaturen, Servicearbeiten und Eichungen dokumentiert.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 entschieden (Beschl. v. 12.11.2020, 2 BvR 1616/18), dass Betroffene ein vollumfängliches Auskunftsrecht über die sie belastenden Beweise und die Lebensakte haben. Dies soll die Waffengleichheit im Prozess sicherstellen und ermöglicht eine wirksame Verteidigung.

Fazit

Dieser Überblick zeigt die wichtigsten Angriffspunkte bei Angriffspunkte bei Geschwindigkeitsmessung Abstandsmessung und Rotlichtmessung: Zulassung, Eichung, Bedienung, Dokumentation und Lebensakte. Da jedes Verfahren komplex ist, sollte stets eine fachkundige Prüfung durch Sachverständige und Verkehrsanwälte erfolgen.

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