Einleitung
Wenn Bußgelder, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot im Raum stehen, müssen die Messergebnisse eindeutig und korrekt sein. Behörden setzen daher auf Technik, die präzise arbeitet und rechtssichere Daten liefert. Lichtschrankenmessgeräte gelten als besonders genau, da sie Geschwindigkeiten schnell und störungsfrei erfassen. In Deutschland kommen sie regelmäßig zum Einsatz, um Verstöße zuverlässig zu dokumentieren.
Doch wie funktionieren Lichtschrankenmessgeräte und wie genau sind sie wirklich bei der Erfassung von Geschwindigkeitsüberschreitungen? Als Anwalt für Verkehrsrecht in Rostock haben wir uns in diesem Beitrag damit beschäftigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Lichtschrankenmessungen erfassen Geschwindigkeiten präzise nach dem Prinzip Weg durch Zeit und gelten als zuverlässiges Messverfahren.
- Trotz hoher Genauigkeit können Montagefehler, fehlerhafte Eichungen oder unklare Zuordnungen zu falschen Messergebnissen führen.
- Bei einem Bußgeldbescheid lohnt sich ein fristgerechter Einspruch. Am besten mit anwaltlicher Prüfung der Messunterlagen.
Funktionsweise der Lichtschrankenmessung
Lichtschrankenmessgeräte wie der ESO µP 80, ESO ES 1.0 oder LS 4.0 gehören zu den präzisesten Systemen der Geschwindigkeitsüberwachung mittels Lichtschranken. Sie arbeiten nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Berechnung.
Über der Fahrbahn werden mehrere unsichtbare Lichtstrahlen (meist Infrarot) in einem festen Abstand zueinander aufgebaut. Sobald ein Fahrzeug die Lichtstrahlen nacheinander durchfährt, misst das Gerät exakt die Zeit, die zwischen den Unterbrechungen vergeht. Aus dem bekannten Abstand des Lichtstrahls und der gemessenen Zeit errechnet das System die Geschwindigkeit des Fahrzeugs.
Beim ESO µP 80 und LS 4.0 kommen meist drei Lichtschrankenpaare zum Einsatz, die aus Lichtwerfern und Lichtempfängern auf beiden Straßenseiten bestehen. Das ESO ES 1.0 funktioniert dagegen einseitig, alle Sensoren befinden sich auf derselben Straßenseite.
Überschreitet ein Fahrzeug die zulässige Geschwindigkeit, löst das Messgerät automatisch eine Kamera aus, die den Verstoß dokumentiert.
Schritt für Schritt erklärt:
- Mehrere Lichtschranken werden quer über die Fahrbahn gespannt.
- Das Fahrzeug durchfährt die Strahlen und unterbricht sie nacheinander.
- Das Gerät misst die Zeit zwischen den Unterbrechungen.
- Aus dem bekannten Abstand der Lichtstrahlen und der gemessenen Zeit wird die Geschwindigkeit berechnet.
- Überschreitet das Fahrzeug die zulässige Geschwindigkeit, löst das System automatisch die Kamera aus.
Häufige Fehlerquellen
Dank der genauen Zeitmessung gelten Lichtschrankenanlagen als sehr zuverlässig. Dennoch sind sie nicht unfehlbar. Daher sieht der Gesetzgeber auch bei der Lichtschrankenmessung schon von vornherein einen festen Toleranzabzug vor. Dieser soll kleinere Messungenauigkeiten ausgleichen, die selbst bei sorgfältiger Handhabung auftreten können. Bei Lichtschranken beträgt der Abzug 3 Prozent, bis 100 km/h werden pauschal 3 km/h vom Messergebnis abgezogen.
Generell können Messfehler technischer, menschlicher oder umweltbedingter Natur sein.
Fehlausrichtung und Montagefehler
Eine ungenaue Justierung der Sender und Empfänger oder eine fehlerhafte Befestigung führen zu abweichenden Messergebnissen. Schon leichte Verkippungen oder Vibrationen beeinflussen die Genauigkeit.
Verschmutzung und Umwelteinflüsse
Staub, Wasser, Ölnebel oder Schnee auf den Optiken beeinträchtigen den Lichtstrahl und führen zu Signalstörungen. Auch direkte Sonneneinstrahlung oder LED-Lichtquellen mit Flimmern verfälschen die Lichtschrankenmessung.
Mehrere Fahrzeuge im Messfeld
Wenn zwei Fahrzeuge gleichzeitig durch die Lichtschranke fahren, lässt sich das Messergebnis nicht eindeutig zuordnen. Eine klare Identifizierung ist dann nicht möglich.
Reflexionen und Streulicht
Reflexionen durch glatte Oberflächen oder spiegelnde Fahrzeugteile verursachen häufig Fehlmessungen. Auch Lichtstreuungen in engen Straßenräumen oder an Leitplanken führen mitunter zu falschen Werten.
Fehlerhafte Software oder Auswertung
Unklare Flankenerkennung, falsche Filtereinstellungen oder Softwarefehler erzeugen falsche Zeitwerte. Selbst bei zugelassenen Geräten sind vereinzelt Fehlfunktionen bekannt.
Eichung und Wartung
Jedes Lichtschrankenmessgerät muss regelmäßig geeicht und technisch überprüft werden. Abgelaufene Eichfristen oder fehlende Wartungsnachweise machen eine Messung angreifbar.
Bedienungsfehler
Fehler beim Aufbau, bei der Kalibrierung oder der Datenauswertung sind häufige Ursachen für unzutreffende Ergebnisse. Eine korrekte Schulung des Bedienpersonals ist daher wesentlich, aber eben nicht immer gegeben.
Einspruchsmöglichkeiten
Geht es um einen Bußgeldbescheid nach einer Lichtschrankenmessung, sollten Sie schnell handeln. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung können Sie Einspruch einlegen. Diese Frist ist gesetzlich festgelegt. Ein Einspruch ist besonders dann sinnvoll, wenn Zweifel an der Messung bestehen. Denn, wie Sie gesehen haben, liefern auch Lichtschrankenmessungen fehlerhafte Ergebnisse, etwa bei falscher Aufstellung, abgelaufener Eichung oder Problemen bei der Zuordnung von Fahrzeug und Fahrer. Um diese Punkte zu prüfen, ist die Einsicht in die Verfahrensakte wichtig. Darin finden sich Messfotos, Protokolle, Eichnachweise und Bedienungsunterlagen. Wir als Anwalt für Verkehrsrecht können für Sie Akteneinsicht beantragen und bewerten, ob sich ein Einspruch lohnt.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor:
- Einspruch einlegen:
Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids schriftlich an die im Bescheid genannte Behörde senden. Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich. - Akteneinsicht beantragen:
Lassen Sie durch einen Anwalt wie uns Einsicht in die Messunterlagen nehmen, um mögliche Fehler oder Unregelmäßigkeiten zu erkennen. - Unterlagen prüfen:
Kontrolle von Eichung, Aufstellort, Protokollen und Toleranzabzug (3 km/h bis 100 km/h bzw. 3 % darüber). - Bewertung der Erfolgsaussichten:
Als Anwalt können wir einschätzen, ob technische oder formale Mängel vorliegen und ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat. - Entscheidung treffen:
Nach Auswertung der Akten wird entschieden, ob der Einspruch weiterverfolgt oder zurückgenommen wird.
Ein gut vorbereiteter Einspruch kann sich lohnen. Insbesondere, wenn konkrete Hinweise auf Messfehler oder Verfahrensmängel bestehen.
Fazit
Keine Frage, die Lichtschrankenmessung ist ein bewährtes Verfahren zur Kontrolle der Geschwindigkeit und trägt wesentlich zur Verkehrssicherheit bei. Doch auch diese Technik ist nicht frei von Fehlerquellen, die zu ungenauen Ergebnissen führen können. Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte die Messung daher prüfen lassen und innerhalb der Frist Einspruch einlegen. Mit anwaltlicher Unterstützung lassen sich mögliche Messfehler aufdecken und unberechtigte Sanktionen abwenden. Am Ende gilt: Wer die Verkehrsregeln kennt und beachtet, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer.