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Stationäres Radarmessgerät an einer Ortseinfahrt

Radarmessung: Funktionsweise und Fehler

Einleitung

Radarmessungen sind aus der Verkehrsüberwachung kaum wegzudenken. Überall dort, wo schnelles Fahren zur Gefahr wird (z. B. an Ortseinfahrten, in Tunneln, an Baustellen oder auf Autobahnen), kommt die Technik zum Einsatz. Dabei sind die Verfahren vielfältig. Stationär an festen Messstellen, mobil aus einem Polizeifahrzeug heraus oder per Handgerät am Straßenrand. Gerade diese Flexibilität macht Radarmessungen so wirkungsvoll und für Verkehrsteilnehmer schwer vorhersehbar.

Doch trotz moderner Technik schleichen sich immer wieder Fehler ein. Schon eine falsche Ausrichtung, technische Störungen oder Bedienungsfehler können dazu führen, dass ein Bußgeldbescheid unwirksam wird. Genau deshalb, so wissen wir als Anwalt für Verkehrsrecht in Rostock, lohnt sich ein kritischer Blick auf jede Radarmessung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Radarmessungen ermitteln die Geschwindigkeit über den Doppler-Effekt. Überschreitet ein Fahrzeug das Limit, wird ein Foto ausgelöst.
  • Eine falsche Aufstellung, ungeeichte Geräte, technische Defekte oder lückenhafte Protokolle können die Messung fehlerhaft machen. Ein Bußgeldbescheid ist deshalb nicht immer rechtmäßig.
  • Innerhalb von 14 Tagen können Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen. Mit anwaltlicher Unterstützung und Akteneinsicht steigen die Chancen erheblich, Messfehler nachzuweisen und Sanktionen abzuwehren.

Wie funktioniert die Radarmessung?

Die Radarmessung funktioniert über den sogenannten Doppler-Effekt. Das Gerät sendet elektromagnetische Wellen aus, die von einem Fahrzeug reflektiert werden. Anhand der Frequenzverschiebung wird die tatsächliche Geschwindigkeit berechnet. Überschreitet ein Fahrzeug das zulässige Tempolimit, löst das System automatisch die Kamera aus. So entsteht ein Foto, das Kennzeichen und Fahrzeug dokumentiert und später als Grundlage für den Bußgeldbescheid dient. Ergänzend werden alle relevanten Daten wie Uhrzeit, Standort oder Eichdatum im Messprotokoll vermerkt.

Ablauf einer Radarmessung:

  1. Das Radargerät sendet elektromagnetische Wellen aus.
  2. Diese treffen auf ein Fahrzeug und werden reflektiert.
  3. Aus der Frequenzverschiebung errechnet das Gerät die Geschwindigkeit.
  4. Bei Überschreitung des Tempolimits löst das System ein Foto aus.
  5. Aufgenommen werden das Fahrzeug, das Kennzeichen und je nach Gerät auch der Fahrer.
  6. Alle Daten wie Uhrzeit, Standort und Eichung werden im Messprotokoll festgehalten.

Es gibt verschiedene Arten der Radarmessung, die je nach Einsatzort und Situation zur Verfügung stehen:

  • Stationäre Radarmessung: Stationäre Blitzer sind fest installiert und überwachen den Verkehr dauerhaft. 
  • Mobile Radarmessung: Mobile Geräte werden flexibel eingesetzt und sind für Fahrer schwer vorhersehbar. Sie stehen auf Stativen, in Fahrzeugen oder werden kurzfristig an Gefahrenstellen positioniert.
  • Semistationäre Radarmessung: Diese Art der Systeme ist in Anhängern oder Containern untergebracht und bleibt meist mehrere Tage oder Wochen an einem Standort.
 

Radarmessung aus Fahrzeugen: Hierbei sind Radargeräte direkt in Polizeifahrzeugen eingebaut und messen während der Fahrt.

Typische Fehler der Radarmessung

Radarmessungen sind nicht frei von Fehlern. Technische Defekte, eine falsche Handhabung oder äußere Einflüsse können dazu führen, dass Messergebnisse ungenau werden. Für Betroffene heißt das, dass ein Bußgeldbescheid nicht immer der Realität entsprechen muss. Wer ein Fahrverbot oder hohe Sanktionen vermeiden will, sollte die Messung genau prüfen lassen. Dazu im nächsten Absatz mehr.

Zu den häufigsten Fehlerquellen für eine Fehlmessung zählen:

  • Falsche Aufstellung: Blitzer nicht korrekt montiert oder falscher Winkel zur Fahrbahn
  • Bedienungsfehler: Fehlkalibrierung, falsche Eingaben oder ungeschultes Personal
  • Unvollständige Dokumentation: Lücken im Messprotokoll oder fehlende Testfotos
  • Abgelaufene Eichung: ungültiges Eichdatum oder erloschene Eichung nach einer Reparatur
  • Technische Störungen: defekte Sensoren, veraltete Software oder Gerätefehler
  • Umwelteinflüsse: Regen, Nebel, Sonneneinstrahlung oder reflektierende Oberflächen
  • Fehlerhafte Zuordnung: bei dichtem Verkehr oder ohne Fotolinie – nicht eindeutig erkennbar, welches Fahrzeug geblitzt wurde
  • Schlechte Fotoqualität: Fahrer oder Kennzeichen auf dem Bild nicht eindeutig identifizierbar
  • Abstandsfehler: vorgeschriebener Mindestabstand zwischen Blitzer und Verkehrsschild nicht eingehalten
 

Bei jeder Radarmessung findet ein Toleranzabzug Berücksichtigung. Bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 % der Geschwindigkeit. Grund dafür ist, dass der Abzug kleinere technische Abweichungen ausgleichen soll.

Einspruchsmöglichkeiten

Ihnen ist ein Blitzerfoto nebst Bußgeldbescheid ins Haus geflattert? Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein Verstoß zu Unrecht vorgeworfen wird, sollten Sie den Bußgeldbescheid nicht ungeprüft akzeptieren. Nach Zustellung haben Sie eine Frist von 14 Tagen, innerhalb derer Sie Einspruch einlegen können. Danach wird der Bescheid rechtskräftig und lässt sich in der Regel nicht mehr anfechten.

Damit ein Einspruch gegen eine Radarmessung Aussicht auf Erfolg hat, sollten bestimmte Punkte besonders genau geprüft werden. Ein zentraler Aspekt ist die Eichung des Messgeräts. Nur wenn diese gültig ist und regelmäßig erneuert wurde, sind die Messergebnisse verwertbar. Ist die Eichfrist abgelaufen oder nicht korrekt dokumentiert, kann dies die Radarmessung angreifbar machen.

Neben der Prüfung aller formalen und technischen Punkte ist es oft sinnvoll, einen Sachverständigen einzuschalten. Dieser kann anhand der Messprotokolle, der Fotos und der technischen Daten nachvollziehen, ob die Messung korrekt durchgeführt wurde. Häufig lassen sich so Ungenauigkeiten oder Bedienfehler aufdecken, die im Verfahren ausschlaggebend sind.

Gerade wenn ein Fahrverbot droht und Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, zögern Sie bei einem Einspruch nicht. Auch bei hohen Geldbußen lohnt es sich, die Erfolgschancen sorgfältig abzuwägen. Denn Gerichte gehen zunächst davon aus, dass eine Radarmessung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Es liegt daher an Ihnen, beziehungsweise uns als Ihrem Anwalt, Zweifel an der Richtigkeit der Messung aufzuzeigen.

Wir als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht können Akteneinsicht beantragen und damit das gesamte Messprotokoll prüfen. Dort finden sich häufig Hinweise auf mögliche Fehler bei der Messung oder bei der Bearbeitung des Bußgeldbescheids. Zwar können Sie den Einspruch auch ohne anwaltliche Hilfe einlegen, doch mit juristischer Unterstützung steigen die Chancen deutlich, Fehler nachzuweisen und den Bescheid anzufechten.

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