Einleitung
Das Wichtigste in Kürze
- Die Rotlichtüberwachung erfasst Verstöße mit Induktionsschleifen oder Lidar-Lasertechnik, ist aber auch nicht von Messfehlern ausgenommen.
- Fehlerquellen wie Gerätedefekte oder Umwelteinflüsse betreffen 10 bis 20 % der Messungen.
- Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist innerhalb von 14 Tagen möglich und sollte mit Unterstützung eines Anwalts erfolgen.
Funktionsweise der Rotlichtüberwachung
Nicht immer wird man beim Fahren bei Rot von der Polizei auf frischer Tat erwischt. Dafür gibt es die Rotlichtüberwachung, die den meisten als Blitzer bekannt ist. Es handelt sich also um ein technisches Messgerät, das beim Überfahren einer roten Ampel auslöst und ein Blitzerfoto des Fahrzeugs macht. Damit das technische System auch entsprechend seinem Zweck funktioniert, sind in der Regel Induktionsschleifen in der Fahrbahn verlegt, die als Sensoren fungieren.
Fährt ein Fahrer bei Rot über die Ampel, sendet die erste Schleife ein Signal an die Kamera, dass die Haltelinie überfahren wurde, und ein erster Blitz wird ausgelöst. Wenn das Fahrzeug in den Schutzbereich eintritt, startet die zweite Schleife und löst eine weitere Aufnahme aus, um den Rotlichtverstoß eindeutig zu dokumentieren.
Heute kommt vielfach die Lidar-Lasertechnologie zum Einsatz, die in der Lage ist, mehrere Spuren gleichzeitig zu überwachen, und sowohl Rotlicht- als auch Geschwindigkeitsverstöße misst. Zudem haben sich in den vergangenen Jahren kombinierte Systeme aus Radar und Video für präzise Messungen durchgesetzt.
Typische Fehlerquellen
Defekt des Messgeräts
Bei der Rotlichtüberwachung setzen Behörden typischerweise fest installierte Ampelblitzer ein. Mitunter kann es vorkommen, dass das Gerät einen Defekt aufweist. Die Folge: Messfehler oder gar ein Totalausfall sind möglich. Das kann vor allem dann passieren, wenn die Technik nicht regelmäßig kontrolliert, kalibriert, geeicht oder gewartet wird.
Umwelteinflüsse
Gleichermaßen lassen sich Umwelteinflüsse auf die Messtechnik nicht gänzlich vermeiden. Ein Beispiel dafür sind die Induktionsschleifen. Sie können durch Metallobjekte oder Baustellen gestört werden, was wiederum zu falschen Auslösungen führen kann.
Bedienfehler durch Messpersonal
Menschliche Fehler, wie eine falsche Bedienung oder eine unvollständige Dokumentation, können bei Systemen vorkommen, bei denen der Auswerterahmen manuell oder automatisch falsch gesetzt wird.
Bußgelder bei einem Rotlichtverstoß
Es wird zwischen einem einfachen Verstoß und einem qualifizierten Verstoß unterschieden. Maßgeblich ist dabei, wie lange die Ampel bereits auf Rot stand. War es kürzer als eine Sekunde, handelt es sich um eine einfache Ordnungswidrigkeit. Bei mehr als einer Sekunde wird nach einem qualifizierten Rotlichtverstoß geahndet.
Liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor, wird dieser mit einem Bußgeld von 90 € und einem Punkt in Flensburg geahndet. Entsteht daraus eine Gefährdung, erhöht sich der Betrag auf 200 €, es gibt zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Kommt es bei der Überquerung einer Kreuzung bei Rot zu einem Unfall, so beläuft sich das Bußgeld auf 240 € nebst zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot.
Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß müssen Autofahrer bei Missachtung der Ampelphase mit 200 €, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Mit Gefährdung sind es 320 € inklusive zwei Punkten sowie einem Monat Fahrverbot und mit Sachbeschädigung 360 € mit zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot.
Gut zu wissen: Fahranfänger in der Probezeit, die eine rote Ampel überfahren und geblitzt werden, müssen ein Aufbauseminar absolvieren und erhalten eine verlängerte Probezeit von zwei Jahren.
Einspruchsmöglichkeiten gegen einen Rotlichtverstoß
Flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus und es bestehen ernsthafte Zweifel an der Messung, besteht die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss schriftlich bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Die Gründe für einen erfolgreichen Einspruch umfassen die oben genannten Messfehler, ein unklares Foto oder Verfahrensfehler der Behörde. Idealerweise ziehen Betroffene einen Anwalt für Verkehrsrecht wie die Kähler – Schah Sedi Rechtsanwälte zurate.
Das sind die wichtigsten Schritte:
- Anwalt konsultieren
- Akteneinsicht beantragen
- Technisches Gutachten einholen
- Begründung formulieren
- Gerichtsverfahren abwarten
Ein erfolgreicher Einspruch kann Sanktionen wie Bußgelder, Punkte und Fahrverbote vermeiden. Daher lohnt es sich, bei berechtigten Zweifeln seine Rechte geltend zu machen.
Fazit und Zusammenfassung
Keine Frage, die Rotlichtüberwachung ist ein unverzichtbares Instrument zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Dennoch haben die technischen Systeme auch ihre Tücken, wodurch es oft zu Messfehlern und unberechtigten Strafen kommen kann. Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte schnell handeln und professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Nur so lassen sich ungerechtfertigte Sanktionen vermeiden. Letztlich fördert eine bewusste Einhaltung der Regeln neben der eigenen Sicherheit auch die allgemeine Verkehrssicherheit für alle.
[1] https://www.zdfheute.de/panorama/kriminalitaet/adac-verkehrsverstoesse-ampel-studie-100.html
[2] https://www.udv.de/resource/blob/78144/2690223db99b945b06e0f8735d70a540/08-regelverstoesse-im-strassenverkehr-data.pdf