Ihre Anwälte für Familienrecht in Stralsund
18437 Stralsund
Telefon: 03831 299286
Fax: 03838 2589696
E-Mail: info@anwalt1a.de
Mo. – Fr.: 08:00 bis 16:00 Uhr


Fachkundige Unterstützung bei Scheidungen
Eine Ehescheidung ist ein komplexes Unterfangen und oft gibt es viele verschiedene Detailfragen zu klären. Wir von der Kanzlei Kähler – Schah Sedi Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Interessen im Rahmen einer Scheidung durchzusetzen – von der fachkundigen Beratung bis hin zur Vertretung vor dem Familiengericht. Vereinbaren Sie jetzt gleich einen Termin!
Vertretung und Beratung bei Scheidungen, Unterhaltssachen, Sorgerechts- und Umgangssachen
Egal, nach wie vielen Jahren eine Ehe geschieden wird: Ein gemeinsamer Haushalt, gemeinsame Finanzen und viele andere Bereiche müssen aufgeteilt werden. Gibt es gemeinsame Kinder, sind darüber hinaus auch Sorge- und Umgangsrecht sowie Unterhalt wichtige Themen. Wenn Sie sich entscheiden, sich von unserer Kanzlei vertreten zu lassen, können Sie auf fachkundige und erfahrene Unterstützung bei allen Aspekten des Scheidungsverfahrens vertrauen.
- Eheverträge: Wir unterstützen Sie dabei, in einem Ehevertrag individuelle Regeln für die Ehe sowie eine eventuelle Scheidung festzulegen.
- Scheidungen: Wir beraten Sie kompetent und treten für Sie ein.
- Sorgerechtsfragen: Wir beraten Sie zu der Entscheidung, ob ein gemeinsames Sorgerecht angestrebt wird oder ein Antrag auf Übertragung des Sorgerechts gestellt werden soll, und verteidigen Ihre Interessen.
- Rechtsvertretung vor dem Familiengericht: Vom Einreichen des Scheidungsantrags bis zum Scheidungstermin vertreten wir Sie gewissenhaft vor dem Familiengericht.
- Mediation: Auch wenn Sie den oft unkomplizierteren Weg der Mediation wählen, stehen wir Ihnen beratend und unterstützend zur Seite.
- Unterhaltsansprüche: Mit unserer Expertise und umfangreichen Erfahrung stellen wir sicher, dass Ihre Rechte und Ansprüche in Verhandlungen zum Kindesunterhalt gewahrt werden.
- Vermögensfragen: Bereits während der Trennungsphase prüfen wir Ihre Ansprüche und setzen diese gegenüber dem Ehepartner durch.

Ihre Ansprechpartner für Familienrecht in Stralsund
Rechtsanwalt Karl-Heinz Graßl ist seit 1985 als Rechtsanwalt tätig und war Mitbegründer der Kanzlei Kähler – Schah Sedi Rechtsanwälte. Neben weiteren Rechtsgebieten ist das Familienrecht einer seiner Schwerpunkte und er verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich.
Rechtsanwalt Rainer Jenschke ist seit 1995 Rechtsanwalt und verfügt als Fachanwalt für Familienrecht über große fachliche Kompetenz in allen Ehe- und Scheidungsfragen.
Unser Fachanwalt für Familienrecht in Stralsund: Kompetenz und Erfahrung
Als Fachanwalt für Familienrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Rainer Jenschke Sie kompetent während des gesamten Scheidungsverfahrens. Gerade in Verhandlungen rund um Sorgerecht, Unterhalt und Vermögensaufteilung sind seine einschlägige Erfahrung, sein spezialisiertes Fachwissen sowie sein Fingerspitzengefühl besonders wichtig, um Ihre Interessen und Rechte selbst in komplizierten Fällen umfassend durchzusetzen. Rechtsanwalt Rainer Jenschke ist an unserem Standort in Stralsund ansässig, vertritt Sie aber auch gerne als Anwalt für Familienrecht in Rostock.
Detaillierte Informationen und Rechtstipps zum Thema Familienrecht
Rund um Trennung und Scheidung stellen sich viele sehr konkrete Fragen, die mitunter schwierig zu klären sind: Wer darf in der gemeinsamen Wohnung verbleiben, wie wird in der Trennungsphase der gemeinsame Hausrat aufgeteilt, wie wird der Versorgungsausgleich durchgeführt und was kostet eine Ehescheidung überhaupt? Wir informieren Sie regelmäßig in aktuellen Beiträgen zu verschiedenen Themen rund um die Ehescheidung. Sollten Sie darüber hinaus weitere Beratung wünschen oder eine rechtliche Vertretung für das Scheidungsverfahren suchen, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder telefonisch!
Die Scheidung – Ablauf und wichtige Schritte
Zwischen der Entscheidung, dass eine Ehe beendet werden soll, und der tatsächlich vollzogenen Scheidung liegt oft ein langer Weg. Zunächst ist gesetzlich vorgegeben, dass die Ehe endgültig gescheitert sein muss. Dies ist in der Regel nach dem sogenannten „Trennungsjahr“ gegeben, also nachdem die Ehepartner ein Jahr lang getrennt gelebt haben. Der Ablauf dieses Trennungsjahres ist die Voraussetzung dafür, einen Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen, dem dann der andere Ehepartner zustimmen muss, damit es zur einvernehmlichen Scheidung kommt.
In den nächsten Schritten erfolgen dann die Berechnung des Versorgungsausgleichs und das Ansetzen eines Scheidungstermins vor dem Familiengericht. Dort werden üblicherweise alle Folgefragen geregelt, hierzu zählen die Güter- und Hausratsaufteilung, das Sorge- und Umgangsrecht sowie Unterhaltsangelegenheiten.
Einheitliche europäische Regelung in Ehesachen
Wenn einer oder beide Ehegatten eine Staatsbürgerschaft aus dem Gemeinschaftsgebiet besitzen oder der Umzug in ein anderes Land der Europäischen Union geplant ist, können sowohl europäische Regelungen als auch spezifische Regelungen der jeweiligen Länder verschiedene Auswirkungen haben. Seit 2012 gilt für Ehescheidungen die „Rom III“-Verordnung in 14 EU-Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, Österreich, Spanien, Portugal, Frankreich und Italien. Diese regelt einheitlich für alle Länder, in denen sie gilt, welches Länderrecht bei einer Scheidung anzuwenden ist.
Darüber hinaus gibt es, auch wenn die Zivilehe in allen Ländern der EU anerkannt wird, in den verschiedenen Mitgliedsstaaten unterschiedliche Regelungen in Bezug auf kirchliche Eheschließungen, gleichgeschlechtliche Ehen sowie die aus dem Bund der Ehe resultierenden Rechte und Pflichten. Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie gerne zu Ihren konkreten Fragen rund um EU-Regelungen in Ehesachen.

Anwendung des „Heimatrechts“ im Scheidungsverfahren vor deutschen Gerichten
In einigen Fällen kann ausländisches Recht in deutschen Scheidungsverfahren angewendet werden, dies wird als „Heimatrecht“ bezeichnet. Der Hintergrund hierfür ist, dass für die Scheidung die Rechtsordnung des Staates maßgeblich ist, in dem das Ehepaar seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ob das Heimatrecht bei Ihrer Ehescheidung anwendbar ist und was dies konkret im Einzelfall bedeutet, klären die im Familienrecht seit Jahrzehnten erfahrenen Rechtsanwälte unserer Kanzlei gerne im Beratungsgespräch mit Ihnen.Aufenthaltsbestimmungsrecht bei geplanter Auswanderung eines Elternteils
Gerade für das gemeinsam ausgeübte Sorgerecht kann es erhebliche Folgen haben, wenn ein Elternteil nach der Scheidung ins Ausland zieht. In der Regel wird es dann für einen Elternteil deutlich schwieriger, sein Sorgerecht regelmäßig wahrzunehmen. Darüber hinaus wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach einer Scheidung üblicherweise beiden Elternteilen zugesprochen. Wer mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland ziehen möchte, sollte sich daher zunächst durch das Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen lassen. Wir beraten Sie gerne zu allen notwendigen Schritten und vertreten Sie fachkundig vor Gericht.Bezugsberechtigung in Versicherungsverträgen nach der Scheidung
Zu den finanziellen Themen, die rund um eine Ehescheidung geregelt werden müssen, zählen üblicherweise auch Versicherungsverträge. Oft sind Bezugsrechte aus während der Ehe abgeschlossenen Versicherungen nach der Scheidung neu zu bewerten und es ist möglich, dass Ausgleichszahlungen erforderlich sind. Auch bei gemeinschaftlich abgeschlossenen Immobilienkrediten kann es sich ähnlich verhalten, unabhängig davon, wie mit dem Wohnobjekt nach der Trennung umgegangen wird. Nicht zuletzt kann auch das Erbrecht betroffen sein.Fragen und Antworten zum Thema Familienrecht
Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einer Scheidung?
Wie werden Sorgerecht und Unterhalt geregelt?
Was muss ich zum ersten Beratungsgespräch mitbringen?
Kontakt
Mit jahrzehntelanger Erfahrung im Familienrecht und umfassender Expertise stehen wir Ihnen gerne in der schwierigen Zeit, die eine Scheidung darstellen kann, als juristischer Beistand zur Seite. Rufen Sie uns gleich unter 03831 299286 an, senden Sie eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.Über uns / Besonderheiten unserer Kanzlei
Die Anwaltskanzlei Kähler – Schah Sedi Rechtsanwälte ist mit einem Team von erfahrenen Anwälten an mehreren Standorten für Sie vor Ort. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für Familienrecht in Rostock, Stralsund und Bergen auf Rügen. In diesem Fachgebiet zeichnen uns unsere seit Jahrzehnten erfahrenen Anwälte, darunter ein spezialisierter Fachanwalt für Familienrecht, aus. Um Ihnen das Scheidungsverfahren so einfach wie möglich zu machen, bieten wir den Service der Online-Scheidung an. Hierbei müssen Sie nur für den Scheidungstermin persönlich vor dem Familiengericht erscheinen.
Bürozeiten und Anfahrt
Sie erreichen uns während unserer Bürozeiten von Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr. Unser Büro befindet sich mitten im Zentrum von Stralsund, weniger als zehn Minuten Fußweg vom Hauptbahnhof entfernt. Folgen Sie vom Bahnhof aus einfach dem Jungfernstieg etwa 500 Meter nach Norden und halten Sie sich an der Gabelung rechts. Nach ungefähr 100 Metern finden Sie uns dann auf der linken Straßenseite.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Sie müssen Ihre Ehescheidung nicht alleine bewältigen. Wir stehen Ihnen mit großer Fachkompetenz und umfangreicher Erfahrung in allen rechtlichen Aspekten zuverlässig zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt gleich ein Beratungsgespräch – in der Regel können wir Termine auch kurzfristig vergeben. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.
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