Arbeitszeugnis

Ist das Arbeitsverhältnis gekündigt, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Zeugnis ausstellen. Das Arbeitszeugis ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnises fällig, allerdings kann der Arbeitgeber es auch ausstellen, während der Arbeitnehmer noch beschäftigt ist.