Verfahrenskostenhilfe

Bei einem geringen Einkommen oder Bezug von Sozialleistungen besteht die Möglichkeit, für das Verfahren vor dem Familiengericht Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Dafür ist es notwendig, ein Formular über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auszufüllen und mit den entsprechenden Belegen zu versehen.