Verteilung des Hausrats während der Trennung
Leben die Ehegatten getrennt, so kann jeder von ihnen die in seinem Eigentum stehenden Haushaltsgegenstände von dem anderen Ehegatten herausverlangen.
Leben die Ehegatten getrennt, so kann jeder von ihnen die in seinem Eigentum stehenden Haushaltsgegenstände von dem anderen Ehegatten herausverlangen.