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Verteilung des Hausrats während der Trennung

Leben die Ehegatten getrennt, so kann jeder von ihnen die in seinem Eigentum stehenden Haushaltsgegenstände von dem anderen Ehegatten herausverlangen. Er ist jedoch verpflichtet, sie dem anderen Ehegatten zum Gebrauch zu überlassen, soweit dieser sie zur Führung eines abgesonderten Haushalts benötigt und die Überlassung nach den Umständen des Falles der Billigkeit entspricht. Haushaltsgegenstände, die im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten stehen, werden zwischen ihnen nach den Grundsätzen der Billigkeit verteilt.

Hausrat sind die für das Zusammenleben der Familie bestimmten Gegenstände. Es handelt sich vor allem um das Mobiliar einschließlich Teppiche, Bilder, Elektrogeräte, Geschirr und Besteck, Lebensmittelvorräte, Wohnmobil, Wohnwagen sowie Bücher und Musik-instrumente, sofern sie nicht dem persönlichen, insbesondere beruflichen Gebrauch eines Partners dienen.

Umstritten ist insbesondere, ob auch ein Pkw, der im gemeinsamen Eigentum der Eheleute steht, ein Haushaltsgegenstand ist. Dies ist nicht der Fall, wenn beide Partner jeweils über einen eigenen Pkw verfügen, den sie selbst fahren. Ist nur ein Pkw vorhanden, der zumindest auch für Familienzwecke wie dem Transport der Kinder, Einkauf, Ferien- und Wochenendausflügen, Fahrten der bereits volljährigen Kinder dient, ist der Pkw ein Haushaltsgegenstand.

Ein weiterer Streitpunkt zwischen den Eheleuten sind oft die Haustiere. Obwohl Tiere keine Sachen sind, gelten bei der Frage, wo die Tiere verbleiben, die Regelung der Zuteilung von Haushaltsgegenständen entsprechend.

Um keine Haushaltsgegenstände handelt es sich bei Gegenständen, die dem persönlichen oder beruflichen Gebrauch eines Ehegatten dienen (z. B. Kleidung, Schmuck, Fachliteratur, Mobiltelefon).

Auch die persönlichen Gegenstände eines Kindes mit Ausnahme von Kindermöbeln, sind nicht über die Vorschriften der Haushaltsgegenstände zuzuweisen.

Können sich die Eheleute nicht einigen, wer welche Sache während der Trennung behalten kann, entscheidet das Gericht, welcher Partner die Gegenstände während der Trennung nutzen kann. Das Gericht kann dabei auch eine angemessene Vergütung für die Nutzung festsetzen.

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