Wohnungszuweisung während der Trennung

Bei einer Trennung stellt sich oft die Frage, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt und wer ausziehen muss. Soweit sich die Eheleute einer Mietwohnung einig sind, wer in der Wohung verbleiben und den Mietvertrag übernehmen soll, ist zu beachten, dass eine Vereinbarung zwischen den Eheleuten den Vermieter nicht bindet.

Härtefallscheidung

In absoluten Ausnahmefällen ist eine Scheidung auch vor Ablauf des vorgesehenen Trennungsjahres möglich. Allerdings werden strenge Anforderungen hieran gestellt. Grundsätzlich sind Härtefallscheidungen immer Einzelfallentscheidungen.

Checkliste Scheidung

Sollten Sie eine Trennung und Scheidung planen, sollte folgendes beachtet werden: Organisation des Getrenntleben, Hausrat dokumentieren, Erforderliche Unterlagen sichern, und vieles mehr.

Unterhalt für minderjährige Kinder

Die Eltern sind ihren minderjährigen Kindern unterhaltspflichtig. Sofern die Eltern getrennt leben oder sich trennen und die Kinder überwiegend im Haushalt nur eines Elternteils leben, hat der Elternteil, in dessen Haushalt die Kinder nicht überwiegend leben, den Unterhalt durch Zahlung eines Geldbetrages zu leisten (Barunterhaltspflicht).

Das Trennungsjahr

Der Ablauf eines Trennungsjahres stellt eine grundsätzliche Voraussetzung für eine Scheidung dar. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen kann die Ehe auch geschieden werden, ohne dass ein Trennungsjahr abgelaufen ist (Härtefallscheidung).

Ablauf eines Scheidungsverfahrens

Scheidungsantrag wird eingereicht – Zunächst wird der Scheidungsantrag beim Gericht eingereicht. Sofern nicht gleichzeitig Verfahrenskostenhilfe beantragt wurde, ergeht durch das Gericht eine Vorschussrechnung über die anfallenden Gerichtskosten. Wenn der Gerichtskostenvorschuss gezahlt wurde, wird der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt und das Verfahren beginnt.

Die Auseinandersetzung der Scheidungsimmobilie und die Spekulationssteuer

Wenn gemeinsames Eigentum der Eheleute oder Lebenspartner an einer Immobilie besteht, werden oft Regelungen getroffen, wie dieses gemeinsame Eigentum im Rahmen der Trennung verteilt wird. Oft wird die Immobilie an einen Dritten veräußert oder einer der Partner übernimmt den Anteil des anderen Partners oder Ehegatten gegen eine Ausgleichszahlung.