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Das Trennungsjahr

Der Ablauf eines Trennungsjahres stellt eine grundsätzliche Voraussetzung für eine Scheidung dar. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen kann die Ehe auch geschieden werden, ohne dass ein Trennungsjahr abgelaufen ist (Härtefallscheidung).

In diesem Jahr sollen sich die Eheleute darüber bewusst werden, ob die Trennung wirklich von Dauer sein soll. Zudem soll es den Parteien ermöglicht werden, keine voreiligen Entschlüsse zu ziehen, welche im Nachhinein vielleicht bereut werden könnten. Aus diesem Grund soll binnen eines Jahres geprüft werden, ob sich die Partner nicht doch wieder versöhnen und zusammenfinden oder ob die Ehe wirklich gescheitert ist.

Wie kann ich den Trennungszeitpunkt vor Gericht nachweisen?
Zunächst sollte man dem Partner den Wunsch mitteilen, dass man sich scheiden lassen möchte. Hierfür ist es ratsam, den Tag der Trennung schriftlich festzuhalten und dieses Dokument von beiden Seiten unterschreiben zu lassen.

Des Weiteren kann auch ein Brief an den Partner, in dem der Ehegatte seine Trennung erklärt, als Nachweis für den konkreten Zeitpunkt der Trennung vor Gericht gelten. Hierfür sollte der Brief korrekt datiert sein und es sollte weiterhin eine unterschriebene Empfangsbestätigung des Empfängers vorhanden sein, um nachweisen zu können, dass der Partner das Schreiben erhalten hat.

Sofern allerdings zwischen den Ehepartnern kein Streit über den Zeitpunkt der Trennung besteht, reicht es dem Gericht in der Regel aus, dass beide Partner den in dem Scheidungsantrag angegebenen Trennungszeitpunkt bei Ihrer Befragung im Scheidungstermin bestätigen.Wie kann ich die Trennung von “Tisch und Bett” vollziehen?
Im Verlauf der Trennung muss nach § 1567 I BGB die häusliche Gemeinschaft aufgelöst werden. Dies kann am effektivsten vollzogen werden, indem einer der beiden Eheleute auszieht.

Genauso müssen in dieser Zeit alle wirtschaftlichen Aspekte voneinander getrennt werden und die Ehegatten dürfen sich auch nicht mehr gegenseitig versorgen. Demnach darf nicht mehr für einander gekocht und miteinander an einem Tisch gegessen werden. Genauso wäscht jeder seine eigene Wäsche und erledigt seine eigenen Einkäufe.

Auf die gleiche Art und Weise sollten die alltäglichen gemeinsamen Fernsehabende auf der Couch gemieden werden. Insgesamt sollte sich jeder Ehepartner während des Trennungsjahres ein neues eigenständiges Leben aufbauen.

Sollten sich beide Partner über die Scheidung einig sein, reichen die übereinstimmenden Aussagen beider Parteien über den Zustand der häuslichen Gemeinschaft aus, um die Trennung vor Gericht zu bestätigen.

Kann man während des Trennungsjahres innerhalb derselben vier Wände wohnen?
Aufgrund einer schwierigen finanziellen Situation oder gemeinsamer ehelicher Kinder ist ein Auszug eines Ehepartners während der Trennung nicht immer möglich. Allerdings sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vor, dass die Ehegatten für das Trennungsjahr ein getrenntes Leben voneinander führen müssen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass sie zwingend örtlich getrennt voneinander leben müssen. Letztendlich sollen die Eheleute nachweisen, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr zwischen ihnen besteht.

Eine häusliche Gemeinschaft bestehe laut dem BGB auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.

Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen Betroffene lediglich zwei Haushalte getrennt voneinander führen, sodass keine wirtschaftliche und versorgungstechnische Verbindung zueinander hergestellt werden kann.

Jeder Partner benötigt hierfür seinen komplett eigenen Bereich. Genauso sollten die Wohnkosten in diesem Fall strikt aufgeteilt werden. Ist dies geschehen, leben Sie nicht mehr in einer häuslichen Gemeinschaft, sondern vielmehr in einer Wohngemeinschaft mit klaren Absprachen und Regeln.

Sollten Sie gemeinsame eheliche Kinder haben, spricht auch nichts dagegen hin und wieder gemeinsam zu essen oder gemeinsame Ausflüge mit ihnen zu unternehmen, ohne dass sich das negativ auf den Prozess auswirken könnte.

Demnach können Sie die Vorschrift “Trennung von Tisch und Bett” ganz schlicht in den ehelichen vier Wänden erfüllen, indem Sie Ihren eigenen Haushalt führen und mit Ihrem Partner keinen Beischlaf vollziehen.

Problematisch könnte die Trennung innerhalb der eigenen vier Wänden erst dann werden, wenn ein Partner der Scheidung nicht zustimmt und eine Trennung demnach abstreitet. In diesem Fall ist es schwierig zu beweisen, dass nicht doch wieder eine Versöhnung stattgefunden hat.

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