Sollten Sie eine Trennung und Scheidung planen, sollte folgendes beachtet werden:
Organisation des Getrenntleben
Sollten Sie den Entschluss für eine Trennung gefasst haben, halten Sie am Besten das konkrete Trennungsdatum fest. Dies können Sie beispielsweise über einen Trennungsbrief, welchen Sie Ihrem Noch-Ehepartner per Einschreiben zukommen lassen, erledigen.
Zudem sollten Sie über ein Jahr eine strikte “Trennung von Tisch und Bett” vollziehen. Dies erreichen Sie am einfachsten mit einem Auszug. Sollte dieser nicht möglich sein, sollte jedem Partner ein bestimmter Bereich/Zimmer in der Wohnung zugewiesen werden. Es ist darauf zu achten, dass Sie innerhalb der gemeinsamen Wohnung keine eheliche Fürsorge mehr für den anderen aufwenden und getrennt voneinander wirtschaften, d.h. jeder wäscht seine Wäsche selber, und kauft nur für sich ein und bereitet seine Mahlzeiten selber zu.
Besteht nur ein gemeinsames Konto, so sollte dieses aufgelöst werden oder Sie sollten zumindest ein eigenes Konto einrichen, auf welches die Gehaltszahlungen etc. zukünftig eingehen.
Im Falle einer Bedarfsgemeinschaft ist die Trennung dem Jobcenter mitzuteilen.
Hausrat dokumentieren
Sie sollten den gesamten vorhandenen Hausrat so genau wie möglich dokumentieren, ggf. auch Lichtbilder anfertigen und eine Liste erstellen und überlegen, welchen Wert die Gegenstände haben könnten.
Erforderliche Unterlagen sichern
Zum Einreichen des Scheidungsantrages und während eines möglichen streitigen Verfahrens benötigen Sie alle wesentlichen Unterlagen bezüglich der eigenen Person, Ihrer Kinder, sowie der Vermögens- und Vertragsverhältnisse. Fertigen Sie demnach im Vorfeld Kopien von folgenden Dingen an:
– Ihrer Geburts- und Heiratsurkunde,
– der Geburtsurkunden Ihrer gemeinsamen minderjährigen Kinder,
– die beiderseitigen Arbeits- und Rentenunterlagen, sowie der behördlichen Bescheide,
– des Vermögens auf gemeinsamen Konten, sowie wichtige Kontoauszüge,
– von gemeinsamen Verträgen wie Ehe-, Miet- und Bausparverträgen, Versicherungsverträgen
– Grundstückskaufverträgen, Finanzierungsunterlagen, Kreditverträgen
– sowie von allen notariell geschlossenen Vereinbarungen.
Streitigkeiten aus der Welt schaffen
Es ist empfehlenswert, dass Sie sich vor oder während der Trennung über alle Regelungspunkte außergerichtlich einigen. Das erspart Ihnen Zeit und zusätzliche Kosten.
Insbesondere bei vorhandenen größeren Vermögenswerten in Form von Immobilien bietet sich der Abschluss einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung an, in der insbesondere die Verteilung des Vermögens geregelt wird, jedoch auch Fragen zum Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt etc. geregelt werden können. Um eine solche Vereinbarung vorzubereiten, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Sich über die rechtlichen Folgen bewusst sein
Weiterhin sollten Sie sich bewusst sein, dass die Trennung und die darauffolgende Scheidung rechtliche Folgen birgt.
– Während der Trennung und nach der Scheidung kann unter Umständen durch den schlechter verdienenden Ehegatten Unterhalt verlangt werden.
– Es entsteht eine Barunterhaltspflicht gegenüber den gemeinsamen Kindern für den Ehepartner, bei dem die Kinder nicht überwiegend leben.
– Zudem sollten Sie beachten, dass Sie sich schon während der Trennung in eine andere Steuerklasse eintragen lassen müssen, da sonst Nachzahlungen von Ihnen verlangt werden.