Kosten des Scheidungsverfahrens
Die Kosten für das Scheidungsverfahren setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten sowie den Kosten für den eigenen Anwalt.
Verfahrenskostenhilfe
Bei einem geringen Einkommen oder Bezug von Sozialleistungen besteht die Möglichkeit, für das Verfahren vor dem Familiengericht Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Dafür ist es notwendig, ein Formular über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auszufüllen und mit den entsprechenden Belegen zu versehen.
Checkliste Scheidung
Sollten Sie eine Trennung und Scheidung planen, sollte folgendes beachtet werden: Organisation des Getrenntleben, Hausrat dokumentieren, Erforderliche Unterlagen sichern, und vieles mehr.
FAQ Scheidung/Scheidung online
Was ist eine online Scheidung? Bei der online Scheidung können Sie online einen Anwalt beauftragen, welcher dann in Ihrem Scheidungsverfahren gegenüber dem Gericht für Sie tätig wird. Der Kontakt zum Anwalt erfolgt per E-Mail, per Fax oder über andere Telekommunikationsmittel, sodass Sie keine persönlichen Termine bei Ihrem Anwalt vereinbaren oder wahrnehmen müssen.
Gemeinsames Grundeigentum bei Trennung und Scheidung
Geht eine Ehe auseinander, ist oft auch die Frage zu klären, wie es mit dem gemeinsamen Eigenheim weitergehen soll, welches während der Ehe der Familie zur Verfügung gestanden hat.
Ablauf eines Scheidungsverfahrens
Scheidungsantrag wird eingereicht – Zunächst wird der Scheidungsantrag beim Gericht eingereicht. Sofern nicht gleichzeitig Verfahrenskostenhilfe beantragt wurde, ergeht durch das Gericht eine Vorschussrechnung über die anfallenden Gerichtskosten. Wenn der Gerichtskostenvorschuss gezahlt wurde, wird der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt und das Verfahren beginnt.
Die Auseinandersetzung der Scheidungsimmobilie und die Spekulationssteuer
Wenn gemeinsames Eigentum der Eheleute oder Lebenspartner an einer Immobilie besteht, werden oft Regelungen getroffen, wie dieses gemeinsame Eigentum im Rahmen der Trennung verteilt wird. Oft wird die Immobilie an einen Dritten veräußert oder einer der Partner übernimmt den Anteil des anderen Partners oder Ehegatten gegen eine Ausgleichszahlung.