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FAQ Scheidung/Scheidung online

Was ist eine online Scheidung?
Bei der online Scheidung können Sie online einen Anwalt beauftragen, welcher dann in Ihrem Scheidungsverfahren gegenüber dem Gericht für Sie tätig wird. Der Kontakt zum Anwalt erfolgt per E-Mail, per Fax oder über andere Telekommunikationsmittel, sodass Sie keine persönlichen Termine bei Ihrem Anwalt vereinbaren oder wahrnehmen müssen. Letztendlich müssen Sie jedoch zum Scheidungstermin beim zuständigen Gericht selbst in Person erscheinen.

Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich?
Nach dem deutschen Recht gilt für das Ehescheidungsverfahren eine Anwaltspflicht vor Gericht. Demnach kann nur ein Rechtsanwalt Ihren Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Genauso müssen Sie mit einem Anwalt am Tag des Scheidungstermins erscheinen. Sofern der Ehegatte, von dem Sie sich scheiden lassen wollen, der Scheidung zustimmt und keinen eigenen Scheidungsantrag stellen möchte, benötigt er keinen Anwalt. Auf jeden Fall wird jedoch ein Anwalt im Scheidungsverfahren benötigt.

Wann kann ich die Scheidung online beantragen?
Die Voraussetzung einer Scheidung ist in erster Linie das Trennungsjahr. Das bedeutet, dass Sie am Tag des Scheidungstermins für mindestens ein Jahr getrennt voneinander gelebt haben müssen. Das heißt jedoch nicht, dass Sie die Scheidung erst nach diesem Jahr einreichen können. Es ist auch möglich, die Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres zu beantragen. Entscheidend ist, dass zum Scheidungstermin das Trennungsjahr abgelaufen ist. Wird der Scheidungsantrag jedoch zu früh eingereicht, besteht die Gefahr, das der Antrag vom Gericht als unzulässig abgewiesen wird.

Welche Unterlagen benötige ich für die online Scheidung?
Wir benötigen auf jeden Fall Ihre Heiratsurkunde, sowie alle Geburtsurkunden Ihrer gemeinsamen minderjährigen Kinder. Sollte ein Ehevertrag vorhanden sein oder bereits eine Scheidungsfolgenvereibarung, benötigen wir auch diese Unterlagen.

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder ein Ehegatte dem eingereichten Scheidungsantrag zustimmt, d.h. beide Ehepartner die Scheidung wünschen.

Was ist eine nicht einvernehmliche Scheidung
Bei einer nicht einvernehmlichen oder streitigen Scheidung möchte sich der andere Ehegatte nicht scheiden lassen.

Sofern die Eheleute bereits drei Jahre getrennt leben, gilt die Ehe nach dem Gesetz als gescheitert und es kann auch eine Scheidung gegen den Willen des anderen Ehegatten erfolgen.

Leben die Eheleute noch keine drei Jahre getrennt, hat das Gericht zu prüfen, ob die Ehe gescheitert ist. Der Ehegatte, welcher sich scheiden lassen will, hat dann Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, aus denen sich ergibt, dass die Ehe gescheitert ist.

Kinder
Im Fall einer Scheidung bleibt es hinsichtlich der gemeinsamen Kinder beim gemeinsamen Sorgerecht. Möchte man dies nicht, muss ein gesonderter Antrag auf Übertragung des Sorgerechtes gestellt werden.

Bei Streitigkeiten über Unterhaltsansprüche sowie den Umgang mit den Kindern besteht die Möglichkeit, diese Fragen zusammen mit der Scheidung klären zu lassen. Entsprechende Anträge können auch noch beim laufenden Scheidungsverfahren eingereicht werden. Das Gericht entscheidet dann über alle Fragen zusammen

Steuerklasse
Mit der Trennung ändert sich die Steuerklasse und Sie haben insoweit dem Finanzamt mitzuteilen, ab wann Sie getrennt leben. Eine Zusammenveranlagung hinsichtlich der Steuern kann nur noch für das Jahr der Trennung erfolgen. Sofern Sie sich z.B. am 30.10.2022 getrennt haben, ist eine Zusammenveranlagung nur noch für das Jahr 2022 möglich, nicht jedoch für 2023, auch wenn das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist. Ab dem 01.01.2023 ändert sich die Steuerklasse.

Krankenversicherung
Sind Sie nicht selber krankenversichert, sondern nur über den Ehegatten im Rahmen der Familienversicherung, so endet die Versicherung mit der Rechtskraft der Scheidung. Die Krankenversicherung des mitversicherten Ehegatten wird als freiwillige Mitgliedschaft fortgesetzt mit einer entsprechenden Pflicht, Beiträge zu zahlen. Sie müssen innerhalb von 3 Monaten ab Rechtskraft der Scheidung einen Antrag auf Weiterversicherung bei Ihrer früheren Krankenversicherung stellen, um auch zukünftig in dieser Krankenversicherung versichert zu sein.

Bei Beamten, Soldaten oder Richtern entfällt spätestens mit Rechtskraft der Ehescheidung die Beihilfeberechtigung. Insoweit muss man sich darum kümmern, dass ein vollständiger Krankenversicherungsschutz erreicht wird.

Änderung des Namens
Sofern Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen, den Sie vor dem jetzigen Ehenamen geführt haben wieder annehmen wollen, können Sie dies durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten unter Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsbeschlusses tun.

Testament
Sofern man eine Scheidung beabsichtigt, sollten Sie prüfen, ob Sie mittels Testament möglicherweise den Ehegatten als Erben eingesetzt haben, und diese ändern.

Lebensversicherung
Im Fall einer Scheidung sollte geprüft werden, ob der Ehegatte im Versicherungsvertrag als Begünstigter benannt ist. Dies sollte geändert werden.

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