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Familienrecht Rostock Ehepaar hat Rechtsstreit um Immobilie

Wohnungszuweisung während der Trennung

Bei einer Trennung stellt sich häufig die Frage der Wohnungszuweisung.

Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung, wer muss ausziehen – und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wenn keine Einigung erzielt wird? Für die beste Beratung wenden sie sich an die Fachanwälte von Anwalt1a

Inhaltsverzeichnis

Einigung der Ehegatten und Mietvertrag

Soweit sich die Eheleute einer Mietwohnung einig sind, wer in der Wohung verbleiben und den Mietvertrag übernehmen soll, ist zu beachten, dass eine Vereinbarung zwischen den Eheleuten den Vermieter nicht bindet. Will ein Ehegatte rechtsverbindlich aus dem Mietvertrag ausscheiden, muss der Vermieter damit einverstanden sein.

Anspruch auf Überlassung zur alleinigen Nutzung

Unabhängig von einem Scheidungsverfahren kann jeder Ehegatte beim Getrenntleben oder auch lediglich vor dem beabsichtigten Getrenntleben die Überlassung der gemeinsamen Wohnung oder eines Teils davon zur alleinigen Nutzung während der Dauer des Getrenntlebens verlangen, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.

Wohnungszuweisung bei Gewalt und Bedrohung

Üblicherweise weist das Gericht die Ehewohnung einem Partner bei Gewalttaten und schwerwiegenden Bedrohungen des anderen Ehepartners oder der Kinder zur alleinigen Nutzung zu. In Fällen von Gewaltanwendung ist es zudem ratsam, umgehend die Polizei zu verständigen und Anzeige zu erstatten, da zum einen dadurch die Gewalttat dokumentiert wird und die Polizei auch die Möglichkeit hat, umgehend die gewaltausübende Person der Wohnung zu verweisen und eine Rückkehr bis zu 14 Tagen zu untersagen. In dieser Zeit kann dann das Opfer die Zuweisung der Ehewohnung bei Gericht im Wege einer einstweiligen Anordnung in die Wege leiten.

Fazit

Die Ehewohnung bei Trennung ist häufig mit erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Konflikten verbunden. Eine einvernehmliche Lösung ist zwar möglich, bindet jedoch nicht automatisch den Vermieter. Kommt es zum Streit, kann eine gerichtliche Wohnungszuweisung erforderlich werden – insbesondere zur Vermeidung unbilliger Härte, bei häuslicher Gewalt oder zum Schutz der Kinder. Entscheidend sind stets die Umstände des Einzelfalls.

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