Wohnungszuweisung während der Trennung
Bei einer Trennung stellt sich oft die Frage, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt und wer ausziehen muss. Soweit sich die Eheleute einer Mietwohnung einig sind, wer in der Wohung verbleiben und den Mietvertrag übernehmen soll, ist zu beachten, dass eine Vereinbarung zwischen den Eheleuten den Vermieter nicht bindet.