In welcher Höhe kann ich Schmerzensgeld erwarten?

Grundlage für einen Schmerzensgeldanspruch ist der § 253 Abs. 2 BGB, in dem ausgeführt wird: “Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.”