Unterhalt für minderjährige Kinder

Die Eltern sind ihren minderjährigen Kindern unterhaltspflichtig. Sofern die Eltern getrennt leben oder sich trennen und die Kinder überwiegend im Haushalt nur eines Elternteils leben, hat der Elternteil, in dessen Haushalt die Kinder nicht überwiegend leben, den Unterhalt durch Zahlung eines Geldbetrages zu leisten (Barunterhaltspflicht).