Unterhalt für minderjährige Kinder

Die Eltern sind ihren minderjährigen Kindern unterhaltspflichtig. Sofern die Eltern getrennt leben oder sich trennen und die Kinder überwiegend im Haushalt nur eines Elternteils leben, hat der Elternteil, in dessen Haushalt die Kinder nicht überwiegend leben, den Unterhalt durch Zahlung eines Geldbetrages zu leisten (Barunterhaltspflicht).

Sorgerecht

Das Sorgerecht regelt die Personensorge und die Vermögenssorge. Vom Sorgerecht zu unterscheiden ist das Umgangsrecht, welches unabhängig vom Sorgerecht besteht. Wenn das Kind während der Ehe geboren wurde, so haben beide Eltern gemeinschaftlich das Sorgerecht.