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Rezension von Rechtsanwalt S. Gutt über AnwaltFormulare

Rezension von Rechtsanwalt S. Gutt über das Buch Anwaltformulare, Mitautor Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht André Schah Sedi

In insgesamt 59 Kapiteln bieten die Herausgeber Heidel/Pauly/Amend und die allesamt namhaften Bearbeiter der Anwaltschaft Schriftsätze, Verträge und Erläuterungen, und dies bereits in der 7. Auflage. Mit den 59 Kapiteln werden die wohl weit verbreitetsten Rechtsgebiete aus der täglichen anwaltlichen Praxis abgedeckt, so etwa das Arbeitsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht oder auch Familienrecht, um nur einige zu nennen. Darüber hinaus werden jedoch auch vielleicht in der überwiegenden anwaltlichen Praxis nicht ganz so häufig zu findende Themen wie Internationales Privatrecht und Europarecht besprochen.

Im Vorwort kündigen die Herausgeber an, die Neuauflage präsentiere sich „einmal runderneuert”, was insbesondere auch der stetig wachsenden Rechtsprechung und der Weiterentwicklung des Rechts geschuldet ist. Das Kompendium soll eine verlässliche und praxisorientierte Arbeitshilfe von Anwälten für Anwälte sein. Und – soviel bereits vorab – das Konzept ist voll aufgegangen. Fast 3000 Seiten lassen sich schlechterdings nicht vollumfänglich auf „Herz und Nieren” überprüfen. Der Rezensent hat sich daher im Wesentlichen mit den „Kerngebieten” dieser Zeitung befasst (insbesondere Verkehrsrecht, aber auch Leasingrecht und Reiserecht sowie Straf-/Bußgeldrecht) und diese genauer unter die Lupe genommen.

Die Darstellungsweise ist bei jedem Kapitel einheitlich: Die Bearbeiter stellen das Rechtsgebiet anhand eines typischen Falles aus der Praxis dar. Doch nicht nur das, auch werden viele Tipps zur erfolgreichen Mandatsbearbeitung gegeben. Die Erläuterungen sind zwar größtenteils sehr knapp gehalten – was zwangsläufig dem Umfang des Werkes geschuldet ist -, dafür aber sehr prägnant und vor allem praxisnah. Ebenfalls sehr schön sind, neben den zahlreichen Mustern, die „Checklisten”. Anstelle aller sei hier beispielhaft auf das von Nugel und Schah Sedi bearbeitete Verkehrsrecht (§ 53) und hier die Rn. 303 und 326 verwiesen. Diese „Checklisten” bieten einen Überblick über die verschiedenen Schadenspositionen, die gegebenenfalls durch den Bevollmächtigten des Geschädigten gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schädigers durchgesetzt werden können bzw. zur Regulierung von Personenschäden/ Schwerstverletzungen. Die Mandatsbearbeitung kann an die jeweiligen „Checklisten” angelehnt werden, weil diese reichlich gute Tipps und einen attraktiven Leitfaden liefern. Am Kapitel Verkehrsrecht kann man ebenfalls sehr gut sehen, dass es den Herausgebern gelungen ist, echte Experten für die Bearbeitung der jeweiligen Kapitel zu gewinnen. Sowohl Nugel, als auch Schah Sedi zeichnen sich durch zahlreiche Veröffentlichungen im Bereich des Verkehrsrechts aus. Insbesondere Nugel hat bereits im AnwaltVerlag ein Werk auf den Markt gebracht, welches aufgrund seiner unzähligen Muster zum „Massengeschäft” Verkehrsrecht eine gewinnbringende Arbeitserleichterung darstellt. Es verwundert daher nicht, dass die Muster im vorliegenden Kompendium an sein erwähntes Werk angelehnt sind. Schade ist, dass sich in dem hier besprochenen Werk kein Muster zu § 9 Abs. 5 StVO finden lässt, eine Norm, mit der sich der Verkehrsrechtler nahezu täglich zu befassen hat.

Neben der Regulierung von Unfallschäden explizieren die Bearbeiter das Verkehrsverwaltungsrecht sowie das Versicherungsrecht und Straf-/Ordnungswidrigkeitenrecht. Zum Versicherungsrecht ist anzumerken, dass sich das Quotenvorrecht nicht im Verkehrsrecht wieder findet, sondern in dem von – Seite 2 von 2 –

van Bühren bearbeiteten Kapitel zum Versicherungsrecht (§ 54, Rn. 63 ff.), und zwar nur dort. Hier wäre ein entsprechender Verweis hilfreich gewesen. Etwas anders verhält es sich zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Dies wird im Rahmen des Verkehrsrechts mit diesem Schwerpunkt beleuchtet, darüber hinaus aber auch im Strafrecht (§ 43, Rn. 438 ff.), und auch dort mit verkehrsrechtlichem Schwerpunkt. Sicher, Nugel und Schah Sedi gehen hier mehr ins Detail. Dennoch kommt es zu vermeidbaren Überschneidungen. Doppelt wird so z.B. die Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt bearbeitet (§ 43, Rn. 455 und § 53, Rn. 169), welche darüber hinaus als Muster dann auch doppelt auf der mitgelieferten CD ist. Dies wäre so nicht erforderlich gewesen. Den sehr guten Gesamteindruck des Kompendiums kann dies freilich nicht schmälern.

Auf der mitgelieferten CD-ROM sind sämtliche in dem Printwerk abgedruckte Formulare nochmals als Datei erhalten. Referenznummern in dem Buch verweisen auf die Fundstellen auf der CD. Die Handhabung der CD ist überaus einfach, ist diese doch ausreichend in dem Werk beschrieben, so dass wirklich nichts schief gehen kann.

Das Fazit ist jedenfalls klar: Das Werk stellt zweifelsfrei eine wertvolle Arbeitshilfe für die Praxis dar. Den Ausführungen der Bearbeiter ist gut zu folgen, weil es diesen uneingeschränkt gelingt, die jeweilige Materie plastisch darzustellen, so dass sie leicht verständlich wird. Der Leser muss sich darüber im Klaren sein, dass er kein Lehrbuch im klassischen Sinn zu den jeweiligen Rechtsgebieten erhält. Dies wäre vom Umfang her auch gar nicht zu stemmen gewesen, ist zudem aber auch nicht der Anspruch des Kompendiums. Vielmehr erhält der Leser durch die Ausführungen einen umfassenden Überblick über für ihn vermeintlich unbekannte Rechtsgebiete, und kann diese nach Lektüre erfolgreich bearbeiten. Empfehlenswert! Rechtsanwalt Sebastian Gutt, Helmstedt

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Gutt, Helmstedt
Quelle: ADAC Verlag GmbH, München

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