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Verfahrensablauf zum Versorgungsausgleich

Im Zusammenhang mit der Scheidung wird in der Regel bei längerem Bestehen der Ehe auch der Versorgungsausgleich durchgeführt. Soweit dies der Fall ist, müssen die Ehegatten nachdem der Scheidungsantrag eingereicht wurde, Auskunft über ihre Versorgungsansprüche machen, indem ein Fragebogen zum Versorgungsausgleich auszufüllen ist. Den Fragebogen finden Sie am Ende des Artikels.

Den ausgefüllten Fragebogen erhält das Gericht und lässt jeweils dem anderen Ehegatten eine Kopie zukommen, damit dieser prüfen kann, ob die Auskunft vollständig ist oder möglicherweise etwas verschwiegen wurde.

Das Gericht bittet sodann die Versorgungsträger um entsprechende Auskünfte, in welchem Umfang Ansprüche auf eine Altersversorgung während der Ehezeit entstanden sind.

Sofern ein Ehegatte aus Nachlässigkeit oder böswillig keine Auskunft erteilt und den Fragebogen nicht ausfüllt, besteht für das Gericht die Möglichkeit, ein Zwangsgeld oder sogar Zwangshaft anzuordnen, bis die Auskunft erteilt wird.

Nicht selten kommt es auch vor, dass die Rentenversicherung noch Auskünfte zur Klärung des Versicherungsverlaufes benötigt, da zu bestimmten Zeitabschnitten dort keine Informationen vorliegen. In diesem Fall wird der jeweilige Ehegatte direkt von der Rentenversicherung um Mithilfe und Auskunft zur Klärung des Versicherungsverlaufs gebeten und das Gericht entsprechend davon informiert.

Sollte gegenüber der Rentenversicherung keine Auskunft erteilt werden, hat das Gericht ebenfalls die Möglichkeit, ein Zwangsgeld oder Zwangshaft zu verhängen, um ein Mitwirken bei der Klärung des Versicherungsverlaufes zu erzwingen.

Die erteilten Auskünfte der Versorgungsträger werden den Beteiligten jeweils zur Kenntnisnahme und Prüfung vom Gericht übermittelt.

Sobald sämtliche angeforderten Auskünfte der Versorgungsträger vorliegen, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin.

In Vorbereitung des Scheidungstermins lässt das Gericht in der Regel den Beteiligten einen Entwurf der Entscheidung zum Versorgungsausgleich zukommen. Aus dem Entwurf ergibt sich, welche Versorgungsansprüche jeweils bestehen und wie diese zwischen den Eheleuten ausgeglichen werden sollen.

Zusammen mit der Scheidung der Ehe wird sodann im Scheidungstermin auch die Entscheidung zum Versorgungsausgleich verkündet.

Link zum Fragebogen für Ehegatten: https://www.mv-justiz.de/static/MVJ/Zentrale%20Formulare/Amtsgerichte/Versorgungsausgleich/V%2010%20Fragebogen%20zum%20Versorgungsausgleich%20-%202017%20PD.pdf

Link zum Fragebogen für Lebenspartner: https://www.mv-justiz.de/static/MVJ/Zentrale%20Formulare/Amtsgerichte/Versorgungsausgleich/V12%20Fragebogen%20zum%20Versorgungsausgleich%20%28Lebenspartner%29.pdf

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