Beachten Sie, dass eine Klage gegen die Kündigung innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung bei Gericht eingegangen sein muss!
In der Regel wird eine Abfindung auch nur dann gezahlt, wenn Sie gegen die Kündigung gerichtlich vorgehen.
Seit Jahrzehnten ist unsere Rechtsanwaltskanzlei auf die Bearbeitung von arbeitsrechtlichen Angelegenheiten spezialisiert. Wir haben jahrzehntelange Erfahrung in allen Fragen des Arbeitsrechts und des Kündigungsrechts.
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